Seit der Gründung des Diakoniewerkes in Halle vor mehr als 150 Jahren durch Mathilde Tholuck steht der uns anvertraute Mensch im Mittelpunkt der Arbeit. Wir wollen ganzheitliche Begleitung des Lebens in seiner Vielfalt bis zuletzt ermöglichen. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe.
Hilfe für Kinder in Not
Mit einer neuen Spendenaktion möchte das Diakoniewerk Halle künftig Kinder aus sozial schwachen Familien unterstützen. Dazu wurde jetzt auf Initiative des Vorstandes des Diakoniewerkes Halle eigens ein Fonds ins Leben gerufen. Auf das zugehörige Konto kann ab sofort jeder einzahlen, der helfen möchte. Hilfreich sind dabei auch kleinere Beträge.
Unterstüzt werden sollen mit dem Geld zunächst bedürftige Kinder aus der Kita des Diakoniewerks. Später soll die Hilfe auf weitere Projekte ausgeweitet werden. „Wir wollen damit Unterstützung vor Ort geben, damit die Hilfe schnell und unbürokratisch bei den Kindern ankommt“, sagt Rektor Christoph Radbruch.
Wer helfen möchte, kann ab sofort auf folgendes Konto einzahlen:
KD-Bank
Spendenzweck: Kinder in Not
Kto.-Nr.: 1 561 573 014
BLZ: 350 601 90
Warum benötigt das Diakoniewerk Halle überhaupt Spenden?
In den meisten Gebieten reicht die staatliche Finanzhilfe nicht aus, um das Leben der hilfsbedürftigen Menschen entsprechend unseres diakonischen Leitbildes so zu gestalten, wie es nötig ist. Zunehmend ziehen sich Leistungsträger auf Mindeststandards zurück, mit denen wir uns nicht zufrieden geben wollen.
Kommen die Spenden an?
Wir garantieren Ihnen, dass jeder gespendete Euro, in voller Höhe, in Ihrem Sinne verwendet wird. Die Spendenverwaltung wird nicht aus gespendeten Mitteln finanziert.
Wird der Datenschutz gewährleistet?
Ihre Daten sind in sicheren Händen.
Das Diakoniewerk Halle gibt keine Adressen und andere Spenderinformationen an Dritte weiter.
Bekomme ich einen Beleg für die Spende?
Für Spenden bis 100 € gilt der Bankbeleg, für Spenden über 100 € erhalten Sie von uns automatisch eine Zuwendungsbestätigung (bitte beachten Sie, dass der Überweisungsträger vollständig ausgefüllt sein muss).
Für beide Belege gilt, die Unterstützung unserer Arbeit ist steuerlich abzugsfähig.











