Compliance - Hinweisgeberschutzsystem

Das Hinweisgeberschutzsystem bietet die Möglichkeit, Regelverstöße und Verdachtsmomente intern an eine beauftragte Fachanwaltskanzlei (Ombudsstelle) zu melden. Es sollte insbesondere dann davon Gebrauch gemacht werden, wenn andere Möglichkeiten (unter anderem persönliches Gespräch mit Vorgesetzten, CIRS, Beschwerdeverfahren, Klärung durch jeweilige Beauftragte) nicht geeignet sind, Hinweise weiterzugeben.

Kontakt Ombudsstelle
RA Dr. iur. Niklas Auffermann | RA Sophia Hoffmeister
Tel.: 0049 30 318 685 933
E-Mail: meldestelle-dwh(at)fs-pp.de
Postalisch
c/o FS-PP Berlin
Potsdamer Platz 8
10117 Berlin

Alle Informationen zur Meldestelle finden Sie hier.

Zudem steht es Ihnen frei, Hinweise auf mögliche Verstöße, die straf- bzw. bußgeldbewehrt sind oder mögliche Verstöße gegen nationale bzw. europäische Rechtsakte - gem. § 2 HinSchG - an die folgenden Bundesbehörden zu richten: