Betreuungskraft (m/w/d)

Zur Unterstützung unserer Pflegeteams im Bereich Pflege und Betreuung suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Betreuungskraft (gem. ³ 43b SGB XI) (m/w/d) im Schichtdienst einschießlich Wochenende und Feiertage.

Ihre Aufgaben

- Organisation und Durchführung aktivierender Zusatzangebote für die Bewohner
- Schaffung zusätzlicher tagesstrukturierender Angebote
- individuelle Begleitung von Bewohnern und Bewohnerinnen mit eingeschränkter Alltagskompetenz
- Planung, Durchführung und Evaluation von Leistungen der sozialen Teilhabe
- sorgfältige Führung der Dokumentationen

Sie bringen mit

- abgeschlossene Qualifizierung zur Fachkraft für Gesundheits- und Sozialdienstleistungen oder vergleichbare Qualifizierung gemäß den Anforderungen der Richtlinien nach § 43b SGB XI
- sicheres und kompetentes Auftreten, Durchsetzungsfähigkeiten
- Engagement und Flexibilität
- hohes Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit

Wir erwarten, dass Sie die diakonische Ausrichtung unserer Arbeit unterstützen und mittragen.
Die Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche ist wünschenswert, jedoch keine Voraussetzung.

Wir bieten

Berufliche Entwicklung
- unternehmensinterne Weiterbildungen
- individuelle Qualifizierungsmaßnahmen

Freizeit
- 24. und 31. Dezember werden als ganze freie Tage abgerechnet
- 30 Tage Jahresurlaub
- 40 h Wochenarbeitszeit

Mobilität
- Zuschuss zum Deutschlandticket innerhalb des HAVAG-Jobtickets
- Fahrradleasing durch Entgeltumwandlung
- CarSharing-Station
- Mitarbeitendenparkplätze

Soziales Miteinander
- familiäres Arbeitsumfeld und bereichsübergreifende Feierlichkeiten zu bestimmten Anlässen
- Feier von Dienstjubiläen
- Begrüßungstag

Gesundheit und Fürsorge
- Vorsorgeuntersuchung durch Betriebsarzt
- vergünstigte Mittagsversorgung im Haus

Kontakt und Bewerbung

Bereichsleitung
Pflege und Betreuung
Dinah Spitzer
0345 778-7331

Wir bitten um Bewerbungen in einer zusammenhängenden PDF-Datei nicht größer als 4 MB. Die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen in Papierform ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Unterlagen werden drei Monate nach Beendigung des Verfahrens vernichtet.