Besucherregelung ab 1. März 2023
01. März 2023

Patientinnen und Patienten können zwischen 14 und 18 Uhr uneingeschränkt besuch erhalten. Für Besucher und Besucherinnen gilt FFP2-Maskenpflicht.
Wir danken für Ihre Kooperation.
Patientinnen und Patienten können zwischen 14 und 18 Uhr uneingeschränkt besuch erhalten. Für Besucher und Besucherinnen gilt FFP2-Maskenpflicht.
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