Positionsbestimmung Assistierter Suizid

20. September 2022

Das Bundesverfassungsgericht hob im Februar 2020 mit einem Urteil die Strafe für geschäftsmäßige Unterstützung bei einer Selbsttötung (§217) faktisch auf. Das
BVerfG stellte fest: „Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben schließt die Freiheit ein, sich das Leben zu nehmen. Die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, umfasst
auch die Freiheit, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen.“ Daraufhin forderte der Präsident des Diakonischen Werkes, Ulrich Lilie, dass diakonische Einrichtungen „einen assistierten Suizid in den eigenen Häusern anzubieten oder zumindest zuzulassen und zu begleiten" haben.

Im Diakoniewerk Halle wurde zur Fragestellung des assistierten Suizid eine AG gegründet, die eine Handlungs-
anweisung erarbeitet hat. Nach etwa einem Jahr Arbeit liegt die Positionsbestimmung dazu vor. Darin wird vor allem die Begleitung und palliative Versorgung stark gemacht. Die Möglichkeit des assistierten Suizid ist nur in besonderen Ausnahmefällen einzuräumen.

Die Positionsbestimmung im Wortlaut hier

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