Das Menschenbild des Grundgesetzes
09. Oktober 2025
13:30 Mutterhaussaal
Diakonisch-Ethische Fortbildung
Der erste Artikel im Grundgesetz ist jedem und jeder vertraut: "Die Würde des menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."
Danach folgt die Entfaltung der Grundrechte, die jedem menschen Freiheitsrechte garantieren. Insofern gehört zum Menschenbild des Grundgesetzes die Fähigkeit und Berechtigug des Menschen zur Selbstbestimmung. Wie weit das geht, ist immer wieder Gegenstand aktueller Diskussionen - so zum Beispiel zum Recht auf einen assistierten Suizid oder zur Frage einer Impfpflicht. Allerdings ist kein Mensch nur für sich. Jeder Einzelne gehört zur Gemeinschaft. Ohen sie gäbe es keine Freiheit. Daraus ergeben sich auch Einschränkungen und Verpflichtungen.